Usbekistan und die Menschenrechte

Dr. Uwe Halbach ist Mitarbeiter der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin.

Usbekistan bemühte sich nach der Erlangung seiner Unabhängigkeit darum, sich von der sowjetischen Vergangenheit abzusetzen. Seine Regierung tut im Umgang mit der eigenen Bevölkerung aber so ziemlich alles, was das Erscheinungsbild repressiver sowjetischer Staatlichkeit reproduziert. Dazu gehört ein allgegenwärtiger nationaler Sicherheitsdienst, der an die KGB-Tradition erinnert, eine hohe Zahl von politischen oder Gewissengefangenen, teilweise auch schon wieder die Einweisung angeblicher Staatsfeinde in die Zwangspsychiatrie wie im Falle der Menschenrechtsaktivistin Mu’tabar Tojibaeva oder des Oppositionspolitikers Sanjar Umarow, politische Strafprozesse, die entweder der Öffentlichkeit entzogen sind oder als Schauprozesse inszeniert werden, systematische Anwendung von Folter besonders in der Untersuchungshaft und andere Erscheinungen. Dieses repressive Klima hatte sich längst schon vor den Ereignissen von Andischan von 2005 verfestigt. Usbekistan war in den Berichten internationaler Menschrechtsorganisationen lange vor diesem Ereignis als besonderes Sorgenkind im GUS-Raum hervorgetreten. Nach Andis-chan verstärkte sich dann noch der Zugriff staatlicher Repressionsorgane auf Personen, die von der offiziellen Darstellung der Ereignisse vom 13.Mai 2005 abwichen.

Da entstand eine Atmosphäre, in der es erheblichen Mutes für usbekische Bürger bedarf, noch irgendwie Kritik an der Regierung zu äußern, und einer immensen Zivilcourage für Menschenrechtsaktivisten, die es weiterhin wagen, auf die nach Andischan noch verstärkt repressiven Entwicklungen hinzuweisen. In diesem nachsowjetischen Usbekistan festigte sich unter der Herrschaft des Präsidenten Islam Karimow ein Regime, das weitgehende Kontrolle über Gesellschaft, Kultur, Religion und Wirtschaft beansprucht und unabhängige, autonome Aktivitäten in diesen Bereichen als potentielle Gefahr für seinen eigenen Bestand ansieht und unterdrückt.

Lassen Sie mich das Land in seinen regionalen Kontext einordnen und einen Blick auf die Menschenrechtssituation in Zentralasien insgesamt werfen Die 1991 unabhängig gewordenen fünf Staaten im ehemals sowjetischen Zentralasien gerieten erst nach dem 11. September 2001 und der Intervention in Afghanistan im Rahmen des «war on terrorism» stärker in den Blick der inter-nationalen Öffentlichkeit. Ein Jahr danach zog eine Konferenz unter Ägide der OSZE mit Teilnehmern aus Regierungen, Forschungsinstituten, Nichtregierungsorganisationen und Medien Bilanz. Es ging um die Vereinbarkeit von Terrorismusbekämpfung und Menschenrechtswahrung in Zentralasien. Die Erwartung, dass westliche Regierungen infolge der engeren sicherheitspolitischen Zusammenarbeit ihre Partner in der Region stärker in die Pflicht nehmen würden, habe sich nicht erfüllt. Der Kampf gegen Terrorismus und gewaltorientierten Islamismus sei vielmehr von einigen zentralasiatischen Regierungen als Rechtfertigung für die Unterdrückung regimekritischer Kräfte mißbraucht worden.

Andererseits war es aber nicht so, dass die westliche Zentralasienpolitik aus sicherheits- oder energiepolitischen Erwägungen heraus über Menschenrechtsverletzungen in der Region grundsätzlich hinwegsah. Vielmehr war es die auch nach 2001 fortgesetzte Kritik an menschenrechtlichen und politischen Misständen, die Usbekistan von westlichen Partnern wegführte und an Russland und China annäherte, an Partner, von denen keine Belästigungen in puncto Menschenrechts-verletzungen zu erwarten sind. In der Andischan-Krise reagierte Usbekistan auf westliche Kritik an der «wahllosen und übermäßigen Gewaltanwendung durch Regierungstruppen zum Zweck der Niederschlagung von Demonstrationen» und der Forderung nach einer unabhängigen inter-nationalen Untersuchungskommission irritiert und verärgert. Da wurde der amerikanische Militärstützpunkt in Karschi-Chanabad geschlossen, wurde gar die Version verbreitet, die USA habe hinter den Attacken auf diverse Amtsgebäude gestanden, die zu dem Blutbad vom 13.Mai geführt haben. Da wurde der sogenannte Aufstand von Andischan in Zusammenhang mit angeblich von westlichen Geheimdiensten gesteuerten Regimewechseln im GUS-Raum gebracht, mit «Farbrevlutionen» wie in Georgien, Ukraine, Kirgisistan.

Spätestens seit Mitte der neunziger Jahre war deutlich geworden, dass die politische Entwicklung der zentralasiatischen Staaten nicht in die vom Westen gewünschte Richtung politischer Transformation zielte, sondern auf die Festigung von Präsidialautokratien, die sich mit einigen formaldemokratischen Attributen schmücken. So wurden in Usbekistan fünf Parteien offiziell zugelassen, um den Eindruck von politischem Pluralismus zu wahren. Diese von der Regierung selbst initiierten Parteien sind freilich weit davon entfernt, dem zu entsprechen, was wir unter Oppositionsparteien verstehen. Tatsächliche Oppositionskräfte wurden seit 1992 rigide unterdrückt. Westliche Erwartungen an Demokratie, offene Gesellschaft, Rechtsstaatlichkeit wurden in Zentralasien anfangs von einem Präsidenten wie dem Kirgisen Akajew wortreich unterstützt und mit Synonymen wie «Insel der Demokratie» oder «die Schweiz Mittelasiens» für Kirgisistan markiert. Sie erscheinen im Rückblick aber als naiv, denn auch in Kirgisistan entwickelte sich unter dem so liberal auftretenden Akajew unter allen politischen Institutionen vor allem die Präsidialautokratie, die allerdings nie so repressiv auftrat wie im Nachbarland Usbekistan.

Die Rechtfertigung für die Fortführung autoritärer Herrschaft von der sowjetischen in die nach-sowjetische Periode lautete: Der gerade erst unabhängig gewordene Staat bedürfe besonders in einer schwierigen Übergangszeit einer starken politischen Führung, einer eisernen Hand, um nicht eine Entwicklung zuzulassen, wie sie sich in Tadschikistan damals abzeichnete. Dort war seit 1992 ein regelrechter Bürgerkrieg zwischen diversen politischen Kräften ausgebrochen, der das Land an den Rand des staatlichen Zusammenbruchs brachte. Angesichts der tadschikischen Verhältnisse wurde nationale und regionale Stabilität nun ganz und gar auf Regimestabilität bezogen.

Der nahtlose Übergang von sowjetischen in nachsowjetische Herrschaftsverhältnisse war in Usbekistan augenfällig. Die Kommunistische Partei ging dort auf ihrem letzten Parteitag im 1991 als Machtmonopolist in die «Volksdemokratische Partei» (Xalq Demokratik Partiyasi) über, der lokale KGB in einen nationalen Sicherheitsdienst (SNB). Parlaments- und Präsidentenwahlen sowie Referenden zur Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten erbrachten die aus sowjetischer Zeit gewohnten Abstimmungsergebnisse. Präsident Karimow forderte zwar die «Entideologisierung von Wirtschaft und Politik», um die neue politische Macht von der kommunistischen Vergangenheit abzusetzen. Von Liberalisierung konnte aber nicht die Rede sein.

Karimow propagierte eine Philosphie des «starken Staates» unter einem «starken Führer», eine Philosophie, die in einer riskanten Übergangszeit wie der von der sowjetischen in die nachsowjetische Periode mit ihren wirtschaftlichen Katastrophen nicht unplausibel erschien. Der «Karimowismus» näherte sich zwar nicht dem bizarren Herrschaftskult an, mit dem in Turkmenistan die Person des Präsidenten vergöttert wurde, aber er bildete doch ideologische Züge aus: Betont wurde dabei Tradition, nationale Konsolidierung, ein starker Staat, Unabhängigkeit von auswärtigen Modellen und Normensystemen, das Recht auf den eigenen Entwicklungsweg, das ja von vielen Diktatoren in der Welt mit Nachdruck beansprucht wird.

Karimow stellte sein Modell als Entwicklungsdiktatur in einer riskanten Übergangsperiode dar. Was die sozialökonomische Entwicklung in Usbekistan betrifft, liefern Menschenrechtsorganisationen und NGOs folgendes Bild: Das Land habe sein beträchtliches Potential (junge Bevölkerung, günstige Infrastruktur, zentrale Lage, diversifizierte Rohstoffausstattung) nicht genutzt. Verantwortlich dafür sei ein genereller Rechtsnihilismus, bei dem willkürliche Entscheidungen von Staatsorganen über dem Gesetz stehen. Die Wirtschaftspolitik befinde sich in den Händen einer eigensüchtigen Elite. Besonders besorgt äußern sich Berichte über die Situation im ländlichen Bevölkerungs- und Wirtschaftsbereich. 65% der Republikbevölkerung lebt auf dem Land. Ein rigides bürokratisches System kontrolliert die landwirtschaftliche Produktion, schreibt den Farmern vor, was sie anzubauen haben und setzt die Preise für den Ankauf der Produkte fest.

in Produktionsbereich gilt seit Jahrzehnten als besonders kritischer Sektor im usbekischen Wirtschafts- und Gesellschaftsgefüge: die Baumwollwirtschaft. Sie ist die für den Export nach wie vor wichtigste Branche. Trotz einiger Reformschritte werden im Baumwollsektor weiterhin soziale, ökologische und ökonomische Missstände konserviert, die gegen Ende der sowjetischen Periode internationale Aufmerksamkeit auf Zentralasien gelenkt hatten. Dazu gehört die Erschöpfung des Bewässerungssystems ebenso wie der massenhafte Einsatz von Schülern und Studenten, die für Monate ihrer Ausbildung entzogen werden. Die Produktionsverhältnisse in diesem Sektor werden als Sklaverei beschrieben.

Die wichtigsten exportrelevanten Wirtschaftsressourcen Usbekistans sind Baumwolle, Gold, Erdgas, Erdöl. Die Kontrolle über diese Ressourcen liegt weitgehend in den Händen der herrschenden politischen Elite, die sich um Karimow herum gebildet hat. Diese nachsowjetischen politökonomischen Machtstrukturen in Usbekistan werden in der Politikwissenschaft als Beispiel für einen modernen Sultanismus herangezogen. «Sultanismus» meint eine stark personalisierte Herrschaft, strikte Loyalität der politischen Elite gegenüber dem Herrscher, ein rigides System von Belohnung und Bestrafung der Mitarbeiter und einen Mitarbeiterstab, der direkt vom Herrscher ausgesucht wird und dessen Stellung aus der persönlichen Unterordnung unter ihn hervorgeht.

Entwicklung ließ so sehr zu wünschen übrig, dass staatliche Repression nicht mehr mit ihr legitimiert werden kann. Wachsende Frustration in der Bevölkerung zeigt diese Tendenz an. Es ist immer mal wieder zu sozialen Protestbekundungen gekommen – und das in einem Land, in dem der SNB allgegenwärtig ist, jedwede Kritik am Regime unterdrückt wird und eine sehr konservative Bevölkerung aus sich heraus kaum zu Protestverhalten neigt.

Andischan

Nach wie vor ist vieles ungeklärt, was in Andishan geschah: Haben Regierungstruppen auf gewaltlose Demonstranten geschossen oder auf eine gemischte Menschenmenge aus Gewaltakteuren, unbeteiligten Zuschauern und gewaltlosen Demonstranten? Wie hoch war die Zahl der Todesopfer? Die Regierung sprach zunächst von 175, dann von 187 Menschen – «überwiegend Terroristen» –, Menschenrechtsaktivisten gehen von Hunderten Toten aus und stellen dieses Beispiel staatlicher Gewaltanwendung in eine Reihe mit dem Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking 1989.

Die usbekische Regierung warf westlichen Stellungnahmen zu Andishan einen Mangel an Objektivität vor. Doch mit diesem Anspruch auf Objektivität machte sie sich selbst völlig unglaubwürdig. Zum einen wies sie die Forderung von UNO, EU, OSZE und anderen internationalen Akteuren nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung zurück, mit der Begründung, dies verletze die Souveränität Usbekistans. Besonders unglaubwürdig machte sich die usbekische Regierung in der Folgezeit bis heute durch die Verfolgung von Personen, die eine andere Sicht als die offizielle Regierungsversion über die Ereignisse von Andischan kundgaben. Der usbekische Staat diffamierte und verfolgte Journalisten und Menschenrechtsaktivisten, die sich abweichend von der offiziellen Darstellung äußerten, als «Handlanger des internationalen Terrorismus». Erst im November 2006, ein Jahr nach der Verhängung von EU-Sanktionen gegen Usbekistan, ließ Taschkent eine Kommission zur Untersuchung der Vorgänge einreisen. Die hatte allerdings nur beschränkten Zugang zu Zeugen.

Besondere Probleme der Menschrechtssituation in Usbekistan

Viele menschenrechtspolitische Probleme teilt Usbekistan mit Nachbarn im GUS-Raum und besonders in Zentralasien. In den meisten GUS-Staaten wird die in den Verfassungen verbürgte Meinungsfreiheit eingeschränkt, werden regimekritische Journalisten eingeschüchtert, mit Verleumdungsprozessen überzogen, einige gar ermordet. In fast allen Staaten sind die politischen Partizipationsrechte der Bürger in der politischen Praxis deutlich eingeschränkt, ist demokratische Gewaltenteilung kaum vorhanden. In einigen Ländern hat sich nach den «Farbrevolutionen» in Georgien und der Ukraine der staatliche Umgang mit Nichtregierungsorganisationen deutlich verhärtet. In Usbekistan kam es nach Andischan zur bislang massivsten Repressionswelle gegen nationale und internationale NGOs. Überall wird die Situation im Strafrechtssystem und der Zustand der Gefängnisse beklagt, so etwa in Bezug auf Georgien, dem Land mit der stärksten Orientierung nach Europa.

Doch in einigen Bereichen hebt sich Usbekistan deutlich hervor. So äußerte sich der UN-Berichterstatter über Folter, Theo van Boven, in einem Bericht über Usbekistan 2003 besonders besorgt: Die Mißhandlung von Häftlingen habe hier systemhaften Charakter. Die Regierung versprach Besserung und Reformen. Nach wie vor stellen aber Berichte internationaler Organisationen eine «Kultur der Straflosigkeit» gegenüber Folter in den usbekischen Rechtsschutz- und Staatssicherheitsorganen fest. Einen Kernpunkt der Menschenrechtsproblematik stellt in Usbekistan der staatliche Umgang mit «religiösen Extremisten» dar. Nirgendwo hat sich im GUS-Raum die Konfrontation zwischen einem repressiven säkularistischen Regime und islamistischen Oppositionskräften so hochgeschaukelt wie in Usbekistan. Staatliche Religionspolitik nahm hier wieder ein hypertrophes Kontrollverhalten an. 1998 trat ein Religionsgesetz in Kraft, das alle nicht registrierten religiösen Aktivitäten kriminalisiert und strikte staatliche Kontrolle über die Moscheen postuliert. Internationale Menschenrechtsorganisationen weisen auf Tausende religiöse Gewissensgefangene hin.

Usbekistans repressive Innenpolitik strahlt auf seine regionale Nachbarschaft aus. Da werden Übergriffe usbekischer Sicherheitsorgane auf die Südprovinzen Kirgistans bei der Verfolgung angeblicher Staatsfeinde und religiöser Extremisten beklagt. Die Provinz Osch im Süden Kirgistans mit ihrer starken usbekischen Minderheitsbevölkerung ist auf fatale Weise in die usbekische Sicherheitspolitik verwickelt. Hierhin flohen Hunderte vor dem Massaker in Andischan im Mai 2005. Jüngste Beispiele für diese Verwicklung: Im Juli 2006 unterzeichneten die Chefs der usbekischen und kirgisischen Geheimdienste eine als Anti-Terror-Allianz bezeichnetes Abkommen. Daraufhin erfolgte im August eine gemeinsame Operation im usbekisch-kirgisischen Grenzgebiet. Dabei wurde ein prominenter Imam in der Region von Kara-Suu getötet, der eine wachsende Gemeinde aus Usbeken und Kirgisen um sich geschart hatte und nun als Märtyrer verklärt wurde. Er hatte für einen Dialog mit radikalen Islamisten, mit der lokalen Hizbut Tahrir, plädiert, obwohl er sich von deren Radikalität deutlich distanzierte. Die Behörden gaben vor, in seinem Wagen Waffen gefunden zu haben. Der kirgisische Ombudsmann Bakir Uulu sah im Vorgehen der Behörden «Markenzeichen usbekischer Geheimdienste: Exekutionen ohne Gerichtsverfahren, die Unter-schiebung von Waffen, Drogen und verbotener religiöser Literatur bei Verdächtigen».

Ein weiteres, noch jüngeres Beispiel: Am 23. Oktober wurde der 26jährige usbekische Journal-ist Alischer Saipow in Osch erschossen, als er die dortige Redaktion der von ihm geleiteten usbekischsprachigen Zeitung Siyosat (Politik) verließ. Er hatte hier aus die Politik Islam Karimows scharf kritisiert und wurde dafür in usbekischen Medien als «Verräter» und «amerikanischer Agent» diffamiert. Die kirgisischen Behörden bestreiten, dass hinter dem Anschlag der usbekische Geheimdienst steckt, aber inoffizielle Kommentare gehen überwiegend von dieser Annahme aus. Unaufgeklärte Mordanschläge auf kritische Intellektuelle in Usbekistan haben dieses Verdachtsklima geschaffen: der prominenteste Fall war der bislang unaufgeklärte Mord an dem bekannten Theaterregisseur Mark Weill.

Die Entwicklung in Usbekistan ist nicht eine unter anderen in Zentralasien. Das Land bildet das geographische, demographische und historische Zentrum dieser Region. Besonders im Ferganatal, wo sich die Grenzen Usbekistans, Kirgistans und Tadschikistans ineinander verschlingen haben Ereignisse wie die von Andischan transnationale, grenzüberschreitende Wirkung. Deshalb ist die menschenrechtspolitische Situation in Usbekistan für eine auswärtige, etwa eine europäische Zentralasienpolitik von ausschlaggebender sicherheitspolitischer Bedeutung.