Grüningers Rehabilitierung: Zur Vorgeschichte

Stefan Keller

Einführung zum Gespräch über dreissig Jahre Rehabilitierung von Paul Grüninger am 14. November 2025 im Kulturzentrum Palace in St. Gallen.

St. Gallen, 14. November 2025

Meine Damen und Herren, liebe Anwesende

Am 23. Juni 1993, also vor 32 Jahren, traf sich eine Delegation des «Vereins Gerechtigkeit für Paul Grüninger» zu einem Gespräch mit einer Delegation der St. Galler Regierung.

Mit dabei waren Harry Weinreb aus Genf und Bernhard Mehl aus Littau bei Luzern, zwei ehemalige jüdische Flüchtlinge, die Paul Grüninger ihr Leben verdankten, Myrthe Dreyfus aus Zürich, Präsidentin der Schweizerischen Jüdischen Flüchtlingshilfe, der Historiker Max Lemmenmeier, der damalige Nationalrat und spätere Ständerat Paul Rechsteiner – sowie ich selber als Autor einer bereits publizierten WOZ-Serie und des Buches «Grüningers Fall», das einige Wochen später erscheinen sollte.

Wir sechs waren der festen Überzeugung, es gebe jetzt keinen Grund mehr für die Regierung, die Rehabilitierung jenes Polizeihauptmanns zu verweigern, der 1938/39 mehrere hundert, vielleicht einige tausend Flüchtlinge in der Schweiz aufgenommen und damit gerettet hatte. Die genaue Zahl der geretteten Flüchtlinge wissen wir bis heute nicht, weil zu ihren Gunsten ja Karteikarten und Einreisestatistiken gefälscht worden sind.

Im Juni 1993 sassen uns gegenüber drei Regierungsräte. Es war wohl das erste Mal, dass der Verein «Gerechtigkeit für Paul Grüninger» von der Regierung empfangen wurde, aber politische Anträge, Grüninger zu rehabilitieren, hatte es seit einem Vierteljahrhundert gegeben. Der Hauptmann selber war seit 21 Jahren tot.

Den ersten Vorstoss für Paul Grüninger machte Ständerat Willi Rohner aus Altstätten in der Zeitung «Der Rheintaler» 1968, drei Jahrzehnte nach Grüningers fristloser Entlassung.

«Dreissig Jahre nach 1938», schrieb Rohner, «und im Lichte der seither vollzogenen und erst recht der jüngsten Ereignisse» – er bezog sich auf die grosszügige Aufnahme von tschechoslowakischen Flüchtlingen nach dem Ende des Prager Frühlings – «sollte es dem Kanton St. Gallen und der ganzen Öffentlichkeit eine Ehrenpflicht sein, ein Unrecht an einem Manne gutzumachen, der sich in einer Zeit der Barbarisierung und Verfinsterung Europas über eine inhumane amtliche Vorschrift hinweggesetzt […] hat.»

Einige lokale Schweizer Zeitungen übernahmen den Artikel des freisinnigen Ständerats, der Text aus dem «Rheintaler» gelangte aber auch nach Kanada und in die USA. Nach dreissig Jahren des Schweigens wurde Paul Grüninger plötzlich international bekannt und in den deutschsprachigen Emigrantenzeitungen «Montrealer Nachrichten», im New Yorker «Aufbau» und anderen Blättern war nun von diesem, wie es hiess, unbesungenen Helden oder «unsung Hero» in der Ostschweiz die Rede.

Unmittelbar nach der Entlassung im Frühjahr 1939 und in der langen Zeit bis zu seinem Prozess im Herbst 1940 – das Urteil wurde 1941 eröffnet – waren nur wenige Meldungen über den Fall Grüninger erschienen. Diese kolportierten auch immer wieder Gerüchte, und wirklich für Grüninger Partei genommen hatten damals eigentlich nur die «Schweizerischen Republikanischen Blätter» des eigenwilligen Publizisten Johann Baptist Rusch aus Ragaz, der schon kurz nach Grüningers Suspendierung im April 1939 zu den Gerüchten schrieb:

«Man hat hier, […] vielleicht nicht ganz zweckungewollt, einen absolut ehrbaren Eidgenossen und treuen Beamten seines Staates zu Unrecht in übelstes Licht gebracht! Das, weswegen Hauptmann Grüninger in Untersuchung steht, spricht für seine Menschlichkeit, und wir hoffen, dass er derselben nicht zum Opfer falle, nachdem er tadellos und viele Jahre dem Staat gedient hat! Er hat Unmenschliches und für das Landeswohl auch nicht Erforderliches nicht erfüllen können, hat sein Gewissen, das Höchste in uns, allem vorangestellt. Das ist alles und es ist genau das Gegenteil von dem, was man gegen den Mann andeutet, so deutlich, dass die Absicht klar ist, ihn in den Verruf eines verdächtigen Eidgenossen zu bringen.»

Die Absicht, Grüninger zu verleumden, wie Johann Baptist Rusch sie schon zehn Tage nach der Suspendierung 1939 erkannte, leitete auch den St. Galler Regierungsrat dreissig Jahre später, als er im Dezember 1968 auf einen entsprechenden Antrag im Grossen Rat erklärte,

«dass es – auch im Interesse des Betroffenen – bei Würdigung aller Umstände nicht angezeigt erscheine», auf den Fall Grüninger zurückzukommen.

– und dabei insinuierte, die Akten enthielten auch Tatbestände, die Grüninger eher schaden könnten. Konkret ging es, wie man später herausfand, um in die Akten hineingeschmuggelte oder mündlich überlieferte Gerüchte über eine angebliche Nähe des Judenretters zu den Nationalsozialisten, über Bestechung durch jüdisches Geld und durch sexuelle Leistungen jüdischer Frauen, Motive, die im Gerichtsurteil alle ausgeschlossen worden waren, aber dem Regierungsrat nun gerade recht kamen. (Die Details in ihrer Widersprüchlichkeit können Sie gerne in meinem Buch nachlesen.)

1969 wurde Paul Grüninger von den Jüdischen Kriegsveteranen der USA geehrt.

1970 stellte ein Kantonsrat erneut den Antrag, Paul Grüninger bis spätestens zu seinem achtzigsten Geburtstag im Oktober 1971 zu rehabilitieren. Inzwischen berichteten immer mehr Zeitungen über den Fall, Grüninger hatte die Ehrenmitgliedschaft der Liga für Menschenrechte erhalten, die Christlich-jüdische Arbeitsgemeinschaft setzte sich für ihn ein – nicht aber der Schweizerische Israelitische Gemeindebund –, und im Dezember 1970 beschloss der Regierungsrat, Paul Grüninger zwar nicht zu rehabilitieren, ihm jedoch für seine «damalige menschliche Einstellung» die «ausdrückliche Anerkennung» zu bezeugen, dabei aber «grundsätzlich nicht mehr auf die damaligen rechtskräftigen Gerichts- und Verwaltungsentscheide» zurückzukommen. – Die Regierung schrieb an Paul Grüninger:

«Es würde ausserordentlich schwerfallen, alle Umstände noch einmal neu zu überprüfen und zu einer für alle Beteiligten gerechten Beurteilung zu gelangen.»

Die Presse war von dieser halbherzigen Erklärung nicht begeistert. Grüninger selber auch nicht. Der «Beobachter» schrieb, der Kanton St. Gallen habe nun «der Schmach von 1939 eine neue hinzugefügt». Andere Zeitungen eröffneten ein Spendenkonto für Paul Grüninger, der in Armut lebte. Sie sammelten in kurzer Zeit 30 000 Franken. Im Mai 1971 strahlte das Schweizer Fernsehen einen Dokumentarfilm über Paul Grüninger aus. Im Vorfeld drohte der Regierungsrat der SRG mit rechtlichen Schritten, auch ein Bundesrichter intervenierte mit finsteren Verleumdungen, doch der Film wurde trotzdem gesendet und löste eine Welle von Reaktionen aus. Jemand schrieb zum Beispiel an den St. Galler Regierungsrat: «Die ganze Schweiz schämt sich für Sie!»

Im September 1971 wurde Paul Grüninger von der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem als «Gerechter aus den Völkern» ausgezeichnet, und statt ihrem hochgeehrten Mitbürger zu gratulieren, überlegte sich die St. Galler Regierung, eine Gegenkampagne zu starten und Grüninger zu verleumden, oder zumindest eine «neutrale Untersuchungskommission» einzusetzen, um sich selbst aus dem Schussfeld zu nehmen.

Dann starb Paul Grüninger, im Februar 1972, und die Sache schien erledigt. Zu erwähnen ist noch, dass Grüninger selber nie für seine Rehabilitierung kämpfte. Seine Tochter, Ruth Roduner-Grüninger, die wegen der Entlassung ihre Ausbildung hatte abbrechen müssen, kämpfte für ihn, und wurde dabei von der St. Galler Regierung – ich habe es noch selbst erlebt – ziemlich abschätzig behandelt.

Erst 1984, in einer Zeit, als das Asylrecht wieder zum Thema wurde, und als auch die Geschichte der Schweiz im Nationalsozialismus dank Publikationen neue Schlagzeilen gemacht hatte, gab es einen nächsten Vorstoss für Paul Grüninger. Das «Tagesanzeiger-Magazin» veröffentlichte eine umfangreiche Reportage von Lancelot C. Sandor über den Flüchtlingsretter, die nicht zuletzt wegen ihrer Kritik an einstigen Funktionären des Israelitischen Gemeindebundes sowie der Sozialdemokratischen Partei auf erhebliches Echo stiess. Im St. Galler Grossen Rat verlangte gleichzeitig der sozialdemokratische Kantonsrat Paul Rechsteiner mit einem Postulat die Rehabilitierung des Hauptmanns. Am 27. Februar 1985 erklärte die Regierung, rechtlich sei eine Rehabilitierung unmöglich, der «Begriff der Rehabilitierung» sei dem kantonalen Recht nämlich fremd. Es erscheine der Regierung ausserdem als «vermessen, rund 46 Jahre nach den Vorkommnissen darüber urteilen zu wollen, ob die Entlassung seinerzeit zu Recht oder zu Unrecht» erfolgt sei:

«Die Akten vermögen die damaligen Vorgänge und Überlegungen nur lückenhaft zu belegen. Zeugen, die zuverlässige Auskünfte über das damalige Geschehen geben könnten, fehlen.»

Der Grosse Rat lehnte das Postulat Rechsteiner ab, gleichzeitig öffnete die Regierung jedoch ihre bisher verschlossenen Dossiers, denn die Sperrfrist war abgelaufen. Dieses Dossier war, wie man nun staunend entdeckte, ausgesprochen fragmentarisch. Offensichtlich handelte es sich um eine unvollständige oder gesiebte Aktenkopie, nicht einmal der Untersuchungsbericht war mehr aufzufinden. Die Regierung versicherte, eine «wissenschaftliche Behandlung der Angelegenheit» durch einen «namhaften Historiker» würde sie begrüssen und unterstützen.

1989, im Zusammenhang mit den «Diamant-Feiern» zum 50. Jahrestag des Kriegsausbruchs, reichte der sozialdemokratische Kantonsrat Hans Fässler erneut einen Antrag ein. Der Regierungsrat lehnte die Rehabilitierung Paul Grüningers wieder ab, mit fast identischer Begründung wie 1984, und erklärte sich erneut bereit, eine wissenschaftliche Aufarbeitung zu unterstützen. Hans Fässler gründete daraufhin mit Genossen und Historikerkolleg:innen den Verein «Gerechtigkeit für Paul Grüninger», der 1991 mich mit den Recherchen beauftragte.

Wir hatten die Vereinbarung, dass der Verein – übrigens zusammen mit der WOZ, bei der ich arbeitete – die Arbeit finanzieren würde, und dass ich selbstverständlich schreiben könne, was immer ich herausfände, ohne dass der Verein irgendwie eingreifen würde. So haben wir es dann auch gemacht.

Juni 1993, Gespräch mit der St. Galler Regierung. Bei der Vorbesprechung im Bahnhofbuffet hat Bernhard Mehl uns erzählt, wie er seinen Eltern im Mai 1945 ein Telegramm schicken wollte und wie der St. Galler Postbeamte in den Verzeichnissen lange nach einer Ortschaft namens Auschwitz-Birkenau suchte und keine fand und wie das Telegramm deshalb unabgeschickt blieb, mit dem Bernhard Mehl seinen Eltern jede erdenkliche Hilfe anbieten wollte, obwohl er im Mai 1945 bereits wusste, was in Auschwitz geschehen war. Als Mehl den Regierungsräten nun noch erzählt, wie er später die Namen seiner Eltern, die einst an der Grenze bei Diepoldsau/Hohenems gestanden hatten und vom St. Galler Polizeikommandanten nicht mehr hereingelassen werden durften, wie er also nur noch ihre Namen und das Datum ihrer Ermordung im Totenbuch von Auschwitz fand – da erschienen auch die Magistraten für einen Moment sehr ergriffen. Sie baten freundlich, das Thema zu wechseln.

Fünf Monate nach diesem Treffen, im November 1993, tritt der Vorsteher des St. Galler Polizeidepartements, Hans Rohrer, vor den Grossen Rat des Kantons St. Gallen, um eine Erklärung des Gesamtregierungsrates zu verlesen. Paul Grüninger habe sich 1938/39 «an ethischen Werten orientiert», die inzwischen zu «Grundlagen des internationalen und des schweizerischen Rechts» geworden seien, sagt der Regierungsrat nach Lektüre meines Buches und dessen Begutachtung durch das Staatsarchiv. – Zitat: «Obgleich der Autor nicht ohne zahlreiche Wertungen verschiedenster Umstände» auskomme, sei «der Schluss doch gegeben, Paul Grüninger habe zum Schutz von Flüchtlingen, die an Leib und Leben bedroht waren, Vorschriften bewusst missachtet und damit schwere persönliche Nachteile in Kauf genommen». Nach heutiger Beurteilung habe der Polizeikommandant deshalb «die strengen Voraussetzungen» erfüllt, «die an die Möglichkeit zur Berufung auf den Gewissensnotstand gestellt werden», und:

«Wenn ihm heute Anerkennung und Respekt für seine damalige Haltung posthum gezollt wird, entspricht dies einer politischen Rehabilitation, wie sie von verschiedenen Kreisen gefordert worden ist.»

Eine «Rehabilitierung im Rechtssinne» könne jedoch nicht ausgesprochen werden, sagte der Regierungsrat, denn das «st. gallische Recht» kenne dieses Instrument nicht.

Und er sagte dann noch, die «politische Rehabilitierung» bedeute nun keineswegs, dass künftig «jeder Verstoss gegen die staatliche Rechtsordnung zu rechtfertigen» sei, «wenn er nur mit der Respektierung behaupteter widersprechender ethischer Normen begründet» werde.

Damit ist meine Einführung eigentlich zuende. Denn hier beginnt die Geschichte der rechtlichen Rehabilitierung und damit verbunden der finanziellen Wiedergutmachung, über die unser Podium nun diskutieren wird.

Vielleicht aber noch kurz ein Blick auf Bundesebene: Wenige Wochen nach der St. Galler Erklärung reichte Paul Rechsteiner Ende 1993 eine Einfache Anfrage im Nationalrat ein. Er wollte vom Bundesrat wissen, ob dieser die eidgenössische Flüchtlingspolitik von 1938/39 nicht rückblickend als völker- und menschenrechtswidrig bewerte und ob er – gegebenenfalls – nicht die Meinung teile, Paul Grüninger sowie die anderen Polizisten, die jüdische Flüchtlinge retteten, müssten «endlich auch vonseiten der Bundesbehörden rehabilitiert werden». Diese Anfrage führte im Juni 1994 zu einer Ehrenerklärung des Gesamtbundesrates für den Hauptmann, in der die antisemitischen Massnahmen der Schweizer Regierung – der Judenstempel, die Abweisungen an der Grenze – 49 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, 55 Jahre nach Grüningers Entlassung! – zum ersten Mal als unhaltbare rassistische Diskriminierung anerkannt und verurteilt wurden.

An der bundesrätlichen Formulierung massgeblich beteiligt war die damalige Innenministerin Ruth Dreifuss, wie wir heute aufgrund der Aktenfreigaben wissen. Sie hatte schon Anfang 1994 in einem Vorwort zur französischen Ausgabe meines Buches geschrieben, der Fall Grüninger sei die Folge eines «Rechtszerfalls im Namen der Staatsraison». Nach Grüningers «politischer Rehabilitierung» durch die Regierung des Kantons St.Gallen sei das Dossier nicht geschlossen, erklärte Ruth Dreifuss. Die Erinnerung an jene Zeit plage die Schweiz bis heute, und die Paul Grüninger auferlegte Strafe sei zur Schuld derjenigen geworden, die ihn damals verurteilten. – Zitat Dreifuss:

«Es ist somit Sache unseres ganzen Landes, aller Parteien, aller Religionsgemeinschaften zusammen, anzuerkennen, dass Paul Grüninger richtig handelte, als er internationalem Gewohnheitsrecht folgte, einem Recht, das die Auslieferung von Opfern an ihre Henker verbietet, statt dass er den Anordnungen der Eidgenössischen Fremdenpolizei nachkam. (…) Andererseits darf unsere Auseinandersetzung mit dem Fall Grüninger nicht allein dazu dienen, die Nachwehen der Vergangenheit zu bewältigen. Sie sollte in erster Linie unsere Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Zerfall des Rechts stärken, und sie sollte die Abstumpfung unseres kollektiven Gewissens verhindern.»

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bin sehr neugierig auf das nun folgende Gespräch.